Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Als Verantwortliche gemäß RSA für die Verkehrssicherung bei Arbeiten von kürzerer und längerer Dauer haben wir die erforderlichen Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Bundes-, Landstraßen und Bundesautobahnen.
Die Arbeitsstellen an öffentlichen Straßen sind Störstellen im Verkehrsfluss, die nicht nur die Verkehrsteilnehmer gefährden, sondern auch die auf der Arbeitsstelle Beschäftigten. Um Risiken zu vermeiden, ist eine eindeutige, umsichtige und sichere Kennzeichnung notwendig. Eine fehlerhafte Baustellenabsicherung, mangelnde Überwachung oder eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht können zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Das Bundesministerium für Verkehr hat das "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS 99) eingeführt. Darin wird gefordert, dass die für die Verkehrssicherung Verantwortlichen über Fachkenntnisse verfügen und einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen müssen.