Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Als Verantwortliche gemäß RSA 21 für die Verkehrssicherung bei Arbeiten von kürzerer und längerer Dauer haben wir die erforderlichen Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Bundes-, Landstraßen und Bundesautobahnen.

Die Arbeitsstellen an öffentlichen Straßen sind Störstellen im Verkehrsfluss, die nicht nur die Verkehrsteilnehmer gefährden, sondern auch die auf der Arbeitsstelle Beschäftigten. Um Risiken zu vermeiden, ist eine eindeutige, umsichtige und sichere Kennzeichnung notwendig. Eine fehlerhafte Baustellenabsicherung, mangelnde Überwachung oder eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht können zu hohen Schadensersatzforderungen  führen. Das Bundesministerium für Verkehr hat das "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS 99) eingeführt. Darin wird gefordert, dass die für die Verkehrssicherung Verantwortlichen über Fachkenntnisse verfügen und einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen müssen.

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Wir besitzen den Qualifikationsnachweis über die Eignung und Qualifikation als "Verantwortlicher für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" nach MVAS 1999, RSA 21 und ZTV-SA 97, Teil A (allgemeiner Teil), Teil B (innerörtliche Straßen), Teil C (Landstraßen) und Teil D (Autobahnen).

 

MVAS 1999
„Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)“

RSA 21
Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)

ZTV-SA 97
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)